|
Einfuhr von Waren
Personen, die direkt aus einem anderen EU-Land einreisen oder in ein solches ausreisen, sind bei der Einreise nach und Ausreise aus Schweden mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Waren und Bestimmungen von allen Zollformalitäten befreit.
Führen Sie eine oder mehrere der unten aufgeführten meldepflichtigen Waren mit, melden Sie diese Waren direkt bei Einreise an der Zolldienststelle an. Die Zolldienststelle ist für Reisende mit meldepflichtigen Waren mit einem roten Schild / bei Fähranlegern mit einer gesonderten Spur mit rotem Hinweisschild markiert.
Werden meldepflichtige Waren bei der Einreise von Schweden über die Grenze nach Finnland mitgeführt, darf die Einreise nur über Grenzorte mit einer schwedischen Zollstation erfolgen. Die örtliche Zolldienststelle gibt in solchen Fällen auch Auskunft über alles andere, in Anbetracht der lokalen Verhältnisse Beachtenswerte.
1. Anmeldung von Waren mit Einfuhrbeschränkungen
Folgende Waren sind bei Einfuhr anmeldepflichtig, soweit der Reisende nicht im Besitz einer gültigen Einfuhrgenehmigung ist oder die jeweiligen Einfuhrbedingungen nicht erfüllt sind:
A. Betäubungsmittel gemäss Betäubungsmittelgesetz (1968:64)
B. Injektionsspritzen und Kanülen
C. Dopingmittel gemäss dem Gesetz über das Verbot gewisser Dopingmittel (1991:1969)
D. Waffen und Munition gemäss Waffengesetz (1973:1176)
E. Springmesser, Springstilette, Schlagringe, Wurfsterne, Totschläger,Würgehölzer, Bleidorne, Morgensterne oder ähnliches
F. Hunde und Katzen zu anderen als Handelszwecken – siehe hierzu auch die Kapitel "Haustiere, private Einfuhr von" unter "Häufige Fragen".
G. Wein, Bier und Spirituosen, die zu Handelszwecken oder von einer Person unter 20 Jahren eingeführt werden.
2. Anmeldung von alkoholischen Getränken und Tabakwaren
Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, eingeführt werden. Tabakwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, eingeführt werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Tullverket:
Tullverket
Box 12854
S-112 98 Stockholm
Schweden
Info-Telefon: 0046-771/23 23 23
Telefonzeiten: Montag-Donnerstag 08.00-19.00 Uhr, Freitag 08.00-16.00
Stichproben
Grundsätzlich gilt für Waren, die in ein anderes EU-Land ein- oder aus einem solchen ausgeführt werden, freie Beweglichkeit. Die schwedischen Zollbehörden sind jedoch laut Gesetz befugt, Stichproben durchzuführen, um ihrer Kontrollpflicht nachzukommen und zu gewährleisten, dass Waren nicht unrechtmässig oder unversteuert ein- oder ausgeführt werden.
Hinweis:
Die Übersichtsseite erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Daten mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, sind Fehler nie ganz auszuschließen. Wir übernehmen daher keinerlei Gewähr für die Korrektheit der Angaben.
|