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Der schwedische Zoll
Der schwedische Zoll (Tull bzw. Tullverket) überwacht die Ein- und Ausfuhr von Waren, die Einhaltung von Bestimmungen der Zollunion der EU und sammelt Daten, die in die Aussenhandelsstatistik einfliessen.
Als Urlauber müssen Sie sich an einige Bestimmungen halten, insbesondere die Einfuhr von Alkohol, Tabakwaren und Haustieren.
Alkohol
Wichtig bei der Einfuhr von Alkohol ist es, das Sie nachweisen können, dass dieser Ihrem persönlichen Verbrauch dient. Hier ist der schwedische Zoll auch extrem streng, gerade wegen des staatlichen Alkoholmonopols. Es gibt keine fest definierte Grösse, was als Eigenbedarf gilt und was nicht. Als Anhaltspunkt nennt der schwedische Zoll
Spirituosen (mehr als 22% vol): 10 Liter
Spirituosen (höchst 22% vol): 20 Liter
Wein: 90 Liter (aber höchst 60 Liter Schaumwein)
Bier: 110 Liter
Bitte beachten Sie:
- Personen unter 20 Jahren dürfen nach Schweden keinen Alkohol einführen!
- Einkäufe für Freunde gelten nicht als Eigenbedarf!
Tabakwaren
Sie dürfen Tabakwaren zu Ihrem persönlichen Verbrauch aus einem anderen EU-Land in folgenden Mengen einführen:
800 Zigaretten oder
400 Zigarillen oder
200 Zigarren oder
1 Kilo Rauchtabak
Einschränkungen gibt es bei der Einfuhr aus folgenden Ländern:
Slowakei, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Lettland, die Tschechische Republik und Litauen.
Die Abgabenfreie Privateinfuhr gilt nur, wenn
- die Tabakwaren für den Eigenverbrauch oder als Geschenk bestimmt sind
- der Reisende die Tabakwaren mit sich führt
Bitte beachten Sie:
- Das Mindestalter 18 Jahre für die Einfuhr von Tabakwaren ist!
- Einkäufe für Freunde gelten nicht als Eigenbedarf!
Schusswaffen
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Autos
Für Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen nach Schweden wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige deutsche Zulassungsstelle/Abteilung für Ausfuhr von Fahrzeugen und an die zentrale schwedische Kfz-Zulassungsbehörde (Bilprovningen), die Sie unter folgender Adresse erreichen:
Bilprovningen
www.bilprovningen.se
Box 508
S-162 15 Vällingby
Schweden
Tel: 0046-771-60 08 00
Fax: 0046-8-759 54 24
Tiere
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Wareneinfuhr
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Hinweis:
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