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Schusswaffen
Ein Antrag auf Einfuhr von Schusswaffen nach Schweden muss grundsätzlich vom Antragsteller gestellt werden. Der schwedische Veranstalter (Wettkampf, Jagd) kann den Antrag an die zuständige Polizeibehörde weiterleiten.
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und der zuständigen Polizeibehörde mindestens 6 Wochen vor der geplanten Einreise vorliegen. Der Antrag kann formlos gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:
1. Vor- und Zuname des Antragstellers, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer
2. Angaben zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise
3. Einladung des Veranstalters / Gastgebers oder bei Jagd gegebenenfalls eine Kopie des eigenen Jagdrechts in Schweden
4. Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters / Gastgebers
5. Kopie des Jahresjagdscheins (gültig bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres) oder ein Zeugnis über die Beherrschung des Waidmanntums
6. Ein- und Ausreiseort
7.Angaben über die Waffen, die nach Schweden eingeführt werden sollen wie Waffentyp, Schlossmechanismus, Fabrikat, Kaliber, Herstellungsnummer
8. Menge und Art der Munition
Die Waffen müssen im europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sein. Der Waffenpass ist dem Antrag im Original beizufügen! Bitte beachten Sie, dass der Waffenpass nicht Dritten überlassen werden darf! Gemäss der schwedischen Waffenverordnung (SFS 1996:70), Kap. 4, § 3, kann eine Genehmigung für mehrere Ein- und Ausreisen erteilt werden, jedoch höchstens für ein Jahr.
Nachfolgend die Adressen der Polizeibehörden der Städte, über die ausländische Jäger im allgemeinen nach Schweden einreisen:
Polismyndigheten i Stockholms län
Norrorts polismästardistrikt
Vapendetaljen
Box 38
S-190 45 Stockholm-Arlanda
Schweden
Tel: 0046-8-401 53 01
Fax: 0046-8-401 53 09
Polismyndigheten i Skåne län
Vapenärenden S-205 90 Malmö Schweden
Tel: 0046-40-20 10 00 Fax: 0046-40-20 16 37
Trelleborgs Polisområde
Vapenärenden Box 1 S-231 21 Trelleborg Schweden
Tel: 0046-410-624 00 Fax: 0046-410-626 16
Helsingborgs Polisområde
Vapenärenden Box 632 S-251 06 Helsingborg Schweden
Tel: 0046-42-17 40 00 Fax: 0046-42-17 40 40
Polismyndigheten i Västra Götaland
Förvaltningsavdelningen Tillståndsgruppen Box 429 S-401 26 Göteborg Schweden
Tel: 0046-31-739 35 40 Fax: 0046-31-739 35 74
Für ausländische Gäste besteht die Möglichkeit, Jagdwaffen zum Zwecke der Jagd von einem schwedischen Jäger zu leihen. Wenn der Eigentümer der Waffe sich beim Ansitz bzw. bei beweglicher Jagd in unmittelbarer Nähe des Entleihers (wenige Meter) befindet, ist es lediglich erforderlich, dass der ausländische Jäger mindestens 15 Jahre alt ist und den schwedischen Jagdschein besitzt. Leiht der ausländische Jäger eine Waffe für den eigenen, unabhängigen Gebrauch, muss er mindestens 18 Jahre alt sein und das Recht zum Gebrauch des gleichen Waffentyps für Jagdzwecke in seinem Heimatland besitzen. Der schwedische Waffenbesitzer muss hierzu einen Leihwaffenschein ausstellen, der aus einer Kopie der Genehmigung für den Waffenbesitz besteht und mit einem entsprechendem schriftlichen Leihverweis und der Unterschrift des Verleihers zu versehen ist. Aufgeführt werden müssen ausserdem der Name des Gastjägers, seine Adresse während seines Aufenthaltes in Schweden, seine Anschrift im Heimatland sowie Zweck und Dauer der Entleihung (höchstens 14 Tage).
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