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Informationen zum Studium
Das akademische Jahr ist in zwei Semester (Herbst- und Frühjahrssemester) gegliedert. Das Herbstsemester beginnt Mitte oder Ende August und endet Mitte Januar, das Frühjahrssemester beginnt Mitte Januar und endet Anfang Juni.
An schwedischen Hochschulen gibt es zwei Studienformen, die zu einem Examen führen. Entweder durchlaufen die Studenten ein Programm, dessen Studienplan von der Hochschule festgelegt wird, oder sie stellen selbst einzelne Kurse zusammen (ähnlich Diplom und Magisterstudiengängen an deutschen Hochschulen).
Der Umfang eines Kurses (Kurser) oder Studienprogramms wird in Punkten ausgedrückt. Ein Studienjahr entspricht in der Regel 40 Punkten. Die Punktzahl reicht von 80 bis 220, was einer Studiendauer von zwei bis fünfeinhalb Jahren entspricht. Folgerichtig sind die akademischen Grade abhängig von der erreichten Punktzahl.
Högskoleexamen
Für dieses Universitätsdiplom sind mindestens 80 Punkte erforderlich.
Kandidatexamen
Dieser akademische Grad ist mit dem englischen Bachelor vergleichbar; für ihn sind mindestens 120 Punkte erforderlich.
Magisterexamen
Für diesen akademischen Grad sind mindestens 160 Punkte erforderlich. Dieses Examen entspricht einem deutschen Magister oder Diplom.
Yrkesexamina
Für Berufe, deren Ausübung eine Approbation oder eine andere Legitimation voraussetzen, gibt es vorgeschriebene Studiengänge und Examina, die an allen Hochschulen des Landes identisch sind. Studiengänge, die zu solchen Berufsexamina (yrkesexamina) führen, sind z.B. Medizin, Pharmazie und Jura. Auch hier sind Mindestpunkte zu erreichen.
Licenciatexamen
Für den Erwerb dieses akademischen Grades sind mindestens 80 Punkte und ein akademisches Essay (40 Punkte) erforderlich.
Doktorsexamen
Ein Promotionsstudium dauert normalerweise vier Jahre. Es beinhaltet neben dem Besuch von Seminaren das Verfassen einer schriftlichen Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss. Man kann mit dem Studium beginnen, wenn mindestens 120 Punkte erreicht sind. Für den Erwerb des Doktortitels sind 160 Punkte erforderlich und eine Dissertation von 80 Punkten.
Zahlreiche Berufe, die man in Deutschland über eine schulische Ausbildung erreicht (z.B. Erzieher, Physiotherapeut), erfordern in Schweden ein Studium.
Studiengebühren
Das Hochschulstudium ist in Schweden gebührenfrei. Pflicht ist jedoch die Mitgliedschaft in der Studentengewerkschaft, die für eine kleine Mitgliedsgebühr von 150 SEK bis 400 SEK (rund 16 EUR bis 43 EUR) zahlreiche Vergünstigungen und Versicherungsschutz bietet.
Zulassung und Bewerbung
Als grundsätzliche Voraussetzung für ein Studium an schwedischen Hochschulen gilt die allgemeine (allmän behörighet) und besondere Hochschulzugangsberechtigung (särskild behörighet). Die deutsche Entsprechung ist die allgemeine und fachgebundene Hochschulreife. Die Hochschule prüft die Qualifikation des Bewerbers und entscheidet individuell über die Zulassung. In Einzelfällen wird auch die Fachhochschulreife akzeptiert.
Für alle Kurse und Studienprogramme bestehen Zulassungsbeschränkungen, weil die Anzahl der Studienplätze in der Regel geringer ist als die Anzahl der Studienbewerber. Deshalb ist immer mit einem Auswahlverfahren zu rechnen. Die Hochschule legt die Auswahlkriterien (z.B. Notendurchschnitt, Arbeitsproben oder Eignungstests) anhand von allge meinen Rahmenrichtlinien fest und entscheidet, ob das Auswahlverfahren örtlich oder mit Unterstützung des Zentraldienstes für Universitäten und Hochschulen (Verket för högskoleservice VHS) durchgeführt werden soll.
Ausländische Studienbewerber müssen die schwedische Sprache ausreichend gut beherrschen und vor Beginn des Studiums den Nachweis über den Sprachtest "TISUS" (Test in Swedish for University Studies) erbringen. Sehr gute Englisch-Kenntnisse sind eine Zulassungsvoraussetzung für in- und ausländische Studienbewerbe
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