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Der Behandlungsführer (vårdguiden) (schwedisch).
Informiert über alle Fragen rund um Behandlungsmöglichkeiten im Krankheitsfall. Zum Beispiel gibt es eine Liste der notwendigen Zuzahlungen für Arztbesuche und Medikamente.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wenn Sie angestellt sind und krank werden, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krank melden. Wenn Sie mindestens einen Monat angestellt waren oder vierzehn Tage ohne Unterbrechung gearbeitet haben, haben Sie Anrecht auf eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für die ersten 14 Tage Ihrer Krankheit. Am ersten Tag (Karenztag) erhalten Sie keine Lohnfortzahlung.
Wenn Sie länger als sieben Tage krank sind, wird von Ihnen normalerweise erwartet, dass Sie ein ärztliches Attest einreichen.
Wenn Sie länger als 14 Tage krank sind, nimmt Ihr Arbeitgeber eine Krankmeldung bei der Versicherungskasse vor. Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Versicherung einreichen, dass Sie krank waren, und angeben, welchen Umfang Ihre Abwesenheit von der Arbeit aufweist.
Krankengeld
Wenn Sie kein Anrecht auf Krankengeld haben, erhalten Sie ggf. Krankengeld von der Versicherungskasse. In diesem Fall müssen Sie der Versicherungskasse mitteilen, dass Sie krank sind. Sie haben ggf. auch Anrecht auf Krankengeld, wenn Sie 14 Tage krank gewesen sind und keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber mehr erhalten. Die Versicherungskasse entscheidet, ob Sie ein Anrecht auf Krankengeld haben. Lohnfortzahlung und Krankengeld betragen 80 % des Lohns bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Freiwillige Krankengeldversicherung
Wenn Sie kein Einkommen beziehen oder nur Anrecht auf ein niedriges Pflichtkrankengeld haben, können Sie bei der Versicherungskasse eine freiwillige Krankengeldversicherung abschließen.
Das freiwillige Krankengeld ist steuerbefreit. Es begründet keine Rentenanwartschaft.
Hinweis:
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